Baugenossenschaft am Mühlbach Chur
Hausordnungen
Liegenschaft Scalettastrasse 119, 121 und 123 in Chur
1. Allgemeines
Benützung der Mietsache
Der Mieter hat bei der Benützung der Mietsache auf die übrigen Hausbewohner gebührend Rücksicht zu nehmen. Alles unpassende Verhalten, das die übrigen Hausbewohner erheblich stört, sowie die Verursachung von übermässigem Lärm sind verboten. Musik- und Fernsehgeräte sowie das Spielen von Musikinstrumenten sollen in Zimmerlautstärke betrieben werden. Von 22.00 bis 06.00 Uhr herrscht Nachtruhe.
2. Haustüren
Alle Haustüren (Erdgeschoss und Untergeschoss) sind Tag und Nacht geschlossen zu halten.
3. Sonnenstoren /Rollläden
Den Sonnenstoren ist bei Wind und Regen die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Das Hochziehen und Herunterlassen der Rollläden soll während der Nachtruhe möglichst vermieden werden oder im Ausnahmefall ist dies behutsam zu tun.
4. Balkon
Der Balkon darf nicht als ständiger Waschhängeplatz missbraucht werden. Stewis und Windelnständer sollten die Balkonbrüstung nicht erheblich überragen. Das Auswerfen von Gegenständen aus den Fenstern ist untersagt. Flaumer, Besen, Staublappen und dergl. dürfen nur mit der nötigen Rücksichtnahme auf der Balkon gegenüberliegenden Hausseite ausgeschüttelt werden. Dem Mieter ist weiter untersagt, Schränke, die über die Balkonbrüstung ragen, auf den Balkon zu stellen und Gegenstände aller Art an der Hausfassade anzubringen.
5. Blumenkisten
Blumenkisten sind fachgerecht an der Balkonbrüstung zu montieren. (Absturzgefahr)
6. Treppenhaus
Es dürfen aus Sicherheitsgründen keine persönlichen Gegenstände (z.B. Schuhablagen, Schränke und dergl.) in den Treppenhäusern gelagert werden. Diskreter Wand- und Blumenschmuck vor den Wohnungseingängen und auf den Etagen ist gestattet.
7. Treppenhausreinigung
Der Treppenabsatz vor der Wohnung und die Treppen bis zum nächst untern Stockwerk ist vom Mieter im wöchentlichen Turnus mit dem benachbarten Mieter zu reinigen und zwar, wischen nach Bedarf, einmal wöchentlich feucht aufnehmen.
8. Benützung Waschküche
Die Benützung der Waschküche und des Trockenraumes richtet sich nach dem speziellen Waschplan. Für die Benutzung der Wasch- und Tumblermaschinen sind taxierte Waschchips erforderlich. Sie können beim Abwart auf Rechnung bezogen werden. Nach jedem Gebrauch sind die Wasch- und Trockenräume, die Geräte und Maschinen und der Waschtrog gründlich zu reinigen. Die Fenster in der Waschküche und im Trockenraum sind während der Nacht bei Frostgefahr zu schliessen. Fehlbare sind im Schadenfall haftbar.
9. Veloräume
In den Veloräumen dürfen nur fahrtüchtige und gelöste Fahrräder abgestellt werden. Ebenfalls ist zu beachten, dass vom gleichen Besitzer möglichst nur ein Velo im Veloraum abgestellt wird. (Also eine Familie mit 4 Personen darf höchsten 4 Fahrräder in den Veloräumen platzieren). Überzählige Fahrräder sind bitte im eigenen Keller zu versorgen. Sie erleichtern uns damit den wöchentlichen Reinigungsdienst.
10. Parkplätze sind keine Spielplätze
Jegliches Spielen auf den Parkplätzen und Garagenvorplätzen ist untersagt. Für Schäden an den Fahrzeugen haften die Fehlbaren.
11. Verschmutzung der Treppenhäuser und Veloräume
Wer übermässigen Schmutz im Treppenhaus oder in den Velo- und Abstellräumen verursacht, soll das bitte selber in Ordnung bringen. Es ist nicht Sache der Hauswarte, solche zusätzlichen Reinigungen vorzunehmen.
12. Heizperiode
Während der Heizperiode muss die Wohnung kurz aber öfters durchlüftet werden. Die Heizkörper dürfen in keinem Raum ganz abgestellt werden. Es ist verboten, die Kippfenster während der Heizperiode längere Zeit offen zu halten.
13. Lärmige Arbeiten
Lärmverursachende Garten- und Feldarbeiten (z.B. Rasenmähen) aber auch lärmverursachende häusliche Arbeiten dürfen nur in der Zeit von 07.00 bis 12.00 und 13.30 bis 19.30 Uhr ausgeführt werden. Lärmige Bauarbeiten sind von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 19.30 bis 07.00 Uhr untersagt.
Weitere Hinweise
Weitere Hinweise bezüglich der Benutzung der Mietsache finden Sie auf Ihrem Mietvertrag
Diese Hausordnung ist ab 1. Februar 2005 gültig und ersetzt alle bisherigen
Chur, 10.12.2004/Kob.
Liegenschaften Tittwiesenstrasse 75, 77, 79, 81, 83 und 85 in Chur
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Allgemeines
Benutzung der Mietsache
Der Mieter hat bei der Benützung der Mietsache auf die übrigen Hausbewohner gebührend Rücksicht zu nehmen. Alles unpassende Verhalten, das die übrigen Hausbewohner erheblich stört, sowie die Verursachung von übermässigem Lärm sind verboten. Musik- und Fernsehgeräte sowie das Spielen von Musikinstrumenten sollen in Zimmerlautstärke betrieben werden. Von 22.00 bis 07.00 Uhr herrscht Nachtruhe.
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Haustüren
Alle Haustüren (Erdgeschoss und Untergeschoss) sind Tag und Nacht geschlossen zu halten.
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Sonnenstoren /Rollläden
Den Sonnenstoren ist bei jeder Witterung die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Das Hochziehen und Herunterlassen der Rollläden soll während der Nachtruhe möglichst vermieden werden oder im Ausnahmefall ist dies behutsam zu tun.
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Balkon
Der Balkon darf nicht als ständiger Waschhängeplatz missbraucht werden. Wäscheständer sollten die Balkonbrüstung nicht erheblich überragen. Das Auswerfen von Gegenständen aus den Fenstern ist strikte untersagt. Flaumer, Besen, Staublappen und dergl. dürfen nur mit der nötigen Rücksichtnahme auf den Balkonen gegenüberliegenden Hausseite ausgeschüttelt werden. Dem Mieter ist weiter untersagt, Schränke, die über die Balkonbrüstung ragen, auf den Balkon zu stellen und Gegenstände aller Art an der Hausfassade anzubringen. Das Anbringen von transparenten Katzenschutznetzen darf nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Vermieters erfolgen.
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Blumenkisten
Die verglasten Balkone beim Wohnzimmer verfügen über eingebaute Blumentröge. Blumenkisten müssen in diese Blumentröge gestellt werden. An der restlichen Balkonbrüstung ist das Anbringen von Blumenkisten untersagt.
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Treppenhaus
Da jetzt in der ganzen Überbauung Treppenlifte eingebaut sind, ist es feuerpolizeilich verboten persönlichen Gegenstände (z.B. Schuhablagen, Schränke, Blumentöpfe etc.) in den Treppenhäusern zu lagern. Diskreter Wand- und Blumenschmuck vor den Wohnungseingängen und Blumenschmuck auf den Fenstersimsen ist gestattet.
In den Elektroaufstiegsschächten ist es verboten Dokumente, Textilien oder sonstige persönlichen Dinge zu lagern.
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Treppenhausreinigung
Das Podest vor den Wohnungen und die Treppen bis zum nächst unteren Stockwerk sind vom Mieter wöchentlich zu wischen und feucht aufzunehmen. Das Treppenhausfenster mit Simsen (soweit mit normalem Reinigungsgerät erreichbar), die Decken und Lampen, der Treppenhandlauf und die Staketen bzw. die Plexiglasscheiben beim Treppenaufgang (wo vorhanden) sind in die wöchentliche Reinigung miteinzubeziehen. Die Reinigung der Wohnungstüre (innen/aussen) ist Sache des betreffenden Mieters. Die Mieter auf der gleichen Etage wechseln sich im Turnus mit den Reinigungsarbeiten ab. Es steht ihnen jedoch frei, einen anderen Reinigungsturnus zu wählen, sofern der Nachbarn damit einverstanden ist.
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Verschmutzung der Treppenhäuser und Veloräume
Wer übermässigen Schmutz im Treppenhaus oder in den Velo- und Abstellräumen verursacht, soll das bitte selber in Ordnung bringen. Es ist nicht Sache der Hauswarte, solche zusätzlichen Reinigungen vorzunehmen.
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Nutzung Waschküche
Die Benützung der Waschküche richtet sich nach dem speziellen Waschplan. Nach jedem Gebrauch sind diese Räume, die Wasch- und Tumblermaschinen und der Waschtrog gründlich zu reinigen. Vor 07.00 Uhr und nach 22.00 Uhr darf nicht gewaschen werden.
Das Waschen für Drittpersonen ist nicht gestattet. (Ausnahmen sind vom Vorstand zu bewilligen). Die Fenster in der Waschküche sind während der Nacht geschlossen zu halten Fehlbare sind im Schadenfall haftbar.
Die benötigten Waschkarten können beim Hausvorstand der Liegenschaft Tittwiesen bezogen und mit Einzahlungsschein bezahlt werden.
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Veloräume
In den Veloräumen dürfen nur fahrtüchtige Fahrräder abgestellt werden. Ebenfalls ist zu beachten, dass pro Person möglichst nur ein Velo im Veloraum abgestellt wird. (Also eine Familie mit 4 Personen darf höchsten 4 Fahrräder im Veloraum platzieren). Überzählige Fahrräder sind bitte im eigenen Keller unterzubringen. Sie erleichtern uns damit die wöchentliche Reinigung.
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Parkplatzbenutzung
Jegliches Spielen auf den Parkplätzen und Garagenvorplätzen ist untersagt. Für Schäden an den Fahrzeugen haften die Verursachenden.
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Heizperiode
Während der Heizperiode muss die Wohnung kurz aber öfters durchlüftet werden. Die Heizkörper dürfen in keinem Raum ganz abgestellt werden. Es ist verboten, die Kippfenster während der Heizperiode längere Zeit offen zu halten.
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Lärmige Arbeiten
Allgemeine Ruhezeiten
Die Nachtruhe dauert von 22.00 bis 07.00 Uhr. Während der Sommerzeit jeweils freitags und samstags bzw. an Vorabenden von öffentlichen Ruhetagen dauert die Nachtruhe von 23.00 bis 07.00 Uhr. Während dieser Zeiten ist die Ruhe oder den Schlaf störender Lärm zu unterlassen. Wenn Sie ein Fest veranstalten, bitte informieren Sie Ihre Nachbarn im Haus darüber.
Rasenmähen und dergleichen ist nur werktags in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 20.00 Uhr erlaubt.
Lärm durch menschliches Verhalten, akustische Geräte, störendes Singen, musizieren, diskutieren sowie Gejohle und dergleichen, der Gebrauch von Tonwiedergabegeräten, Megaphonen, Sirenen und ähnlichen Geräten im Freien sind während der Nachtruhe verboten. Während der übrigen Zeiten dürfen Dritte durch solches Verhalten nicht in unzumutbarer Weise belästigt werden.
Tätigkeiten im Innern von Gebäuden dürfen Dritte nicht in unzumutbarer Weise belästigen; insbesondere während der Ruhezeiten sind Türen und Fenster geschlossen zu halten.
Weitere Hinweise
Weitere Hinweise bezüglich der Benutzung der Mietsache finden Sie auf Ihrem Mietvertrag
Diese Hausordnung ist ab 1. Mai 2018 gültig und ersetzt alle bisherigen
Chur, 21.03.2018 / Der Vorstand